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Medizinrecht

Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Strukturwandel. Krankenhäuser, (Zahn-)Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Leistungsträger sehen sich zunehmenden Reglementierungen ausgesetzt. Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken erschweren den Akteuren die Arbeit im Heilwesen ebenso wie Auseinandersetzungen mit Verbänden und Behörden.

Unsere Partnerschaft vertritt Sie in sämtlichen Fallgestaltungen des Medizinrechts. Wir konzentrieren uns außergerichtlich und gerichtlich auf die erfolgreiche Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. In Strafverfahren verteidigen wir Ärzte und andere Leistungserbringer bei sämtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung. Praxisübernahmen, Praxisabgaben und Praxisneugründungen sowie Kooperationen begleiten wir beratend und übernehmen für Sie die Vertragsgestaltung und Verhandlungen. Bei Auseinandersetzungen mit Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Versicherern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen umfassend.

Medizinrecht
Rechtsanwältin Antonia Herrmann
Antonia Herrmann
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
Rechtsanwältin Kerstin Hartwig
Kerstin Hartwig
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN